Schließungszeiten

(Auszug aus der Tagesheimsatzung nach §10 Schließungszeit)

(1) Das Tagesheim ist im Kindertageseinrichtungsjahr (01.09. - 31.08.) an mindestens zwei zusammenhängenden Wochen in den Sommerferien geschlossen.

Zusätzlich kann das Tagesheim an insgesamt bis zu zehn Tagen (Ferientagen, Klausurtagen oder Fenstertagen, d.h. einzelnen Tagen, die zwischen Feiertagen und Wochenenden liegen) geschlossen werden.
An weiteren Tagen kann geschlossen werden, sofern das RBS-A-4 nach Anhörung des Elternbeirats zugestimmt hat.
Zusätzlich kann das RBS-A-4 durch Zusammenlegung von Gruppen und Schließungen einzelner Bereiche und/oder Tagesheime, z.B. bei nachlassender Inanspruchnahme, den Betrieb optimieren.

(2) Das Tagesheim ist an gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und am 31.12. jeweils ganztägig und am Faschingsdienstag ab 12.00 Uhr geschlossen. Darüber hinaus kann das Tagesheim zum Zweck des Besuchs der Personalversammlung ganz oder teilweise geschlossen werden. An diesen Tagen findet in der Regel kein Mittagessen statt.

(3) Die Personensorgeberechtigten können bei den Schließungen nach Abs. 1 auf schriftlichen Antrag ihr Kind in einer anderen Einrichtung betreuen lassen. Die Antragstellung muss bis spätestens vier Wochen vor der Schließungszeit durch die Personensorgeberechtigten erfolgen. Die Ersatzeinrichtung wird benannt. Schließungen und Betriebsbeschränkungen werden so festgelegt, dass die Kinder bei Bedarf ein benachbartes Tagesheim oder sonst als Alternative angebotene Einrichtungen oder eine reduzierte Gruppe besuchen können.

(4) Das Tagesheim kann auf Anordnung der Gesundheitsbehörde oder aus anderen wichtigen Gründen oder nach mindestens vierwöchiger vorheriger Ankündigung ersatzlos ganz oder teilweise (Öffnungsreduzierung, Teilschließung) geschlossen werden. In diesem Fall haben die Personensorgeberechtigten keinen Anspruch auf Aufnahme des Kindes in eine andere Einrichtung oder auf Schadensersatz.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Tagesheim nicht mehr die Fördervoraussetzungen als Kindertageseinrichtung nach dem Bayerischen Kinderbildungs-
und -betreuungsgesetz, Art. 2 Abs. 2 BayKiBiG erfüllt. Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten
wird den Kindern jedoch der Besuch einer anderen Einrichtung oder die Nutzung einer anderen Betreuungsform angeboten, wenn die Personensorgeberechtigten dies wünschen. 

 

 

Schließtage / Klausurtage für das Kalenderjahr 2024 und 2025

An folgenden Tagen ist das Tagesheim Zielstattstraße geschlossen:

2024

02.01.24 - Schließtag        

03.01.24 - Schließtag

09.02.23 - Klausurtagung

19.04.24 - Klausurtagung

10.05.24 - Schließtag

31.05.24 – Schließtag

05.08.24 - 23.08.24 - Sommerschließung (14)

09.09.24 - Klausurtagung

04.10.24 - Schließtag

20.11.24 - Klausurtagung

23.12.24 - Schließtag

27.12.24 - Schließtag

30.12.24 - Schließtag

Januar bis August 2025

02.01.25 - Schließtag

03.01.25 - Schließtag

28.02.25 - Klausurtagung

02.05.25 - Schließtag

30.05.25 - Schließtag

20.06.25 - Schließtag

04.07.25 - Klausurtagung

11.08.25 - 29.08.25 - Sommerschließung (14)

September bis Dezember 2025

15.09.25 – Klausurtagung

19.11.25 – Klausurtagung

23.12.25 – Schließtag

29.12.25 – Schließtag

30.12.25 – Schließtag

 

Tag der offenen Tür 2025 = Tag der Schuleinschreibung 19.03.2025

Personalversammlung

1x im Halbjahr ist im Tagesheim Zielstattstraße eine Nachmittagsschließung bezüglich Personalversammlung.

Am 28.11.24 und 22.05.25