Was ist eigentlich der Elternbeirat und welche Aufgaben hat er? Hier erfahren Sie kurz mehr darüber und können sich ebenfalls mehr über die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Klassenelternsprecher informieren.

Was ist der Elternbeirat?

Der Elternbeirat setzt sich aus mindestens fünf bis maximal zwölf Mitgliedern zusammen. Die ordentliche Wahl findet in den ersten sechs Wochen eines neuen Schuljahres statt. Kandidieren und wählen darf jedes Elternteil eines Grundschulkindes, nicht nur die Elternklassensprecher und deren Stellvertreter. Der Wahltag wird am Schuljahresanfang bekannt gegeben.

Der Elternbeirat trifft sich regelmäßig (ca. alle 2 Monate) mit der Schulleitung, aber auch separat, um aktuelle Themen zu besprechen.

Wir sehen uns als Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Unser Anliegen ist es, die Belange aller Schüler und Eltern, aber auch die der Lehrkräfte an unserer Schule zu vertreten und zu unterstützen.

Gerne stehen der Elternbeirat und die Klassenelternsprecher allen Eltern als Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Kinder und Schule zur Verfügung. Für Anregungen, Wünsche aber auch Kritik haben wir stets ein offenes Ohr.

Aufgaben des Elternbeirates

Das Bayerische Gesetz über Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) beschreibt im Artikel 65 die Bedeutung und Aufgaben des Elternbeirates:

er Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.

Aufgabe des Elternbeirates ist es:

  • Das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrern, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen
  • Das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren
  • Den Eltern aller Schüler oder den Schülern einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Information und zur Aussprache zu geben
  • Die Organisation von z. B. Vorträgen, pädagogischen Angeboten, Schulfesten und Aktionen
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten

 

Der Elternbeirat 2021-2023